Holz-Informationen

Was wäre die Klarinette (oder das Bassetthorn) ohne ihren (seinen) Korpus aus Holz?

Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links zu den vier im heutigen Klarinettenbau wichtigsten Holzarten (Buchsbaum, Cocobolo, Grenadill und Mopane) sowie zu den Themen Rissbildung und Artenschutz:

Buchsbaum

Von Beginn an war Buchsbaum (Buxus sempervirens L.), als Gehölz aus der Heimat der Klarinetten in Mitteleuropa, gebräuchlich und bewährt im Klarinettenbau. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erst wurde er vom Grenadill abgelöst – eine Folge von (sinkender) Verfügbarkeit, (steigender) Nachfrage und (aufkommender) Alternativen infolge der Kolonialisierung bzw. Globalisierung der Handelswege.

Mit der Renaissance des Nachbaus historischer Klarinetten wurde er gegen Ende des 20. Jahrhunderts quasi “wiederentdeckt”. Mittlerweile bewährt er sich auch alltäglich in Herstellung und Verwendung moderner Klarinetten.

Buchsbaum ist von hell-gelblicher Tönung, die gerne durch Beizen ins braun-rötliche verändert wird, und besticht durch ein feines, besonders ausgewogenes und sehr tragfähiges, farbenreiches Klangbild.

  • www.holzvomfach.de – Das Holzarten-ABC im Portal des deutschen Holzfachhandels berichtet sehr detailliert über Arten, Vorkommen, Verarbeitung und Verwendung von Buchsbaum und beschreibt dieses einzigartige Holz sehr anschaulich.
  • www.holzwurm-page.de – Lexikon-Eintrag “Buchsbaum” der Holzwurm-Page
  • www.materialarchiv.ch – Das Zürcher Material-Archiv hält auch Buchsbaum vor.

Buchsbaum-Klarinetten werden in der Regel mit vergoldeter Mechanik angeboten. Das harmoniert nicht nur farblich besser als Silber. Um die vom Grenadill-Korpus gewohnte Präzision und Belastbarkeit zu gewährleisten, wird viel Kautschuk eingesetzt (Tonlochkamine, Verstärkung der Zapfen), welcher aber Schwefel ausdünstet und damit Silber schwarz anlaufen ließe.

Mit einer Dichte von bis zu rund 1.000 Gramm pro Kubikdezimeter ist Buchsbaum um ein Drittel leichter als Grenadill. Eine B-Klarinette aus Buchsbaum wiegt daher ca. 100 Gramm weniger als eine vergleichbare Klarinette aus Grenadill; das ist sofort spürbar, weil der größte Gewichtsunterschied da auftritt, wo das meiste Holz verarbeitet ist: am Unterstück und Schallbecher.

Cocobolo

Cocobolo stammt aus Mittelamerika. Das von Natur aus tiefrote, rasch nachdunkelnde Holz ist mit dunkelbraunen bis schwarzen Adern durchzogen. In der Instrumentenwerkstatt lässt sich die Oberflächenanmutung der des Grenadill gut annähern.

Die Dichte von Cocobolo reicht beinahe an die von Grenadill heran.

Dietz schreibt dazu: »Klarinetten aus diesem Holz überzeugen sowohl durch ihr geringeres Eigengewicht als auch durch die direktere Ansprache. Ferner entsteht ein klarer und eher heller Klang.« (Quelle)

In der Werkstatt der Firma H. Wurlitzer (Neustadt an der Aisch) setzt man meines Wissens bei der Sopran-Klarinette seit Jahrzehnten auf Schallbecher aus Cocobolo.

Grenadill

Grenadill (dalbergia melanoxylon), das im Kern beinahe schwarze Holz aus dem süd-östlichen Afrika, ist mit der Kolonialisierung und Globalisierung der Handelsbeziehungen seit etwa Anfang des 20. Jahrhunderts in großen Mengen verfügbar. Es ist das dichteste Holz überhaupt (bis zu rund 1.400 Gramm pro Kubikdezimeter) und aufgrund seiner Festigkeit für den Instrumentenbau prädestiniert.

Gegen heimische Hölzer hat sich Grenadill aus den unterschiedlichsten Gründen durchgesetzt, sodass die schwarze Klarinette (mit versilberter Mechanik) zum standardisierten Erscheinungsbild dieses Instrumentes geworden ist. Der mit ihm erreichte strahlende, brilliante Klang gehört selbstverständlich dazu.

Mopane

Mopane ist ein nach der Endfertigung tiefrotes und schwarz längsgemasertes Holz. Es stammt aus Afrika und etabliert sich im Klarinettenbau seit etwa 2015.

Dietz meint: »Das äußere Erscheinungsbild einer Mopane-Klarinette ist einzigartig und zieht die Aufmerksamkeit auf sich. Sie besticht optisch mit einer intensiven roten Farbgebung und einer auffallenden Maserung. Zusätzlich überzeugt die hauptsächlich im Süden Afrikas auftretende Holzart auch durch ihre klanglichen Eigenschaften. Der Klang eines Mopane-Instruments ist dem einer aus Grenadillholz gefertigten Klarinette nicht unähnlich, vermittelt jedoch auch klanglich die gewisse Exotik dieses außergewöhnlichen Holzes.« (Quelle)

Seggelke stellt es Grenadill und Buchsbaum gegenüber: »Wer schon auf Buchsbaum-Klarinetten gespielt hat und ohnehin die Eigenschaften von Grenadill kennt, wird das Gefühl haben, Mopane fülle genau die Mitte zwischen den beiden anderen Hölzern aus. Es hat etwas weniger Brillanz als Grenadill, ist in seiner Kompaktheit dem Buchsbaum nahe und wird dadurch zu einer eigenen Stimme. Seine Oberfläche lässt sich sehr dicht gestalten, was Kompaktheit und Fokus in den Klang bringt. Die Holzfaser ist aber weniger lang als beim Grenadill, das nimmt die Stärke mancher hohen Partialtöne.« (Quelle) Und weiter: »Dieses farblich sehr lebendige Holz hat besondere Klangeigenschaften: Es klingt stärker in den Raum als Grenadill, also mehr nach vorne, was das Spielgefühl beeinflusst. Auch klingt es etwas wärmer und bietet größere dynamische Bandbreite.« (Quelle)

Instrumente mit Korpus aus Mopane werden derzeit u. a. bei Wolfgang Dietz (Neustadt an der Aisch), Seggelke Klarinetten (Bamberg; Schwenk & Seggelke und Seggelke Line) und F. A. Uebel (Markneukirchen) sowie H. Wurlitzer (Neustadt an der Aisch) gefertigt.


Holz braucht übrigens Pflege, um seine Funktion zu bewahren. Ölen kann eine sinnvolle Maßnahme sein. Informationen zum Ölen des Holzkorpus der Klarinette sind auf dieser Seite zu finden.

Rissbildung

Ein immer wieder [un]beliebtes Thema unter Klarinettisten ist die Frage (besser: die Sorge):

»Reißt das Holz meiner Klarinette? Und wenn ja, warum – und wenn nein, warum nicht?«

Sicher ist, dass ein von außen nach innen durchgehender Riss im Korpus gleichbedeutend ist mit dem Tod des Tons. Die Resonanzfähigkeit geht verloren. Flicken geht praktisch nicht, also muss in einem solchen Fall der Korpus ausgetauscht werden (die Mechanik lässt sich zum Glück umstandslos wiederverwenden).

Der Holzblasinstrumentenmacher Anton Braun gibt eine Erklärung für die Rissbildung:

»Durch die Atemluft des Spielers ist die Flöte einer ständigen Fluktuation von Feuchte und Temperatur ausgesetzt – es bildet sich Kondenswasser. Dies führt zum Quellen der inneren Bohrung der Flöte, die trockene Außenseite gibt nicht nach und im extremen Fall kann es zu oberflächlichen Rissen oder Sprüngen kommen. Gerne wird in einem solchen Fall die Meinung vertreten, ein unzureichend ausgetrocknetes Holz sei für das Instrument verwandt worden. Diese Ansicht ist jedoch falsch, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass ein noch feuchtes Holz an der Oberfläche nicht reißt. Vielmehr kommt es durch Schrumpfen bzw. Trocknen dazu, dass die Ringe und die sonst noch im Holz befestigten Metallteile sich lockern.

Reißen der Holzoberfläche ist also kein Qualitätsmangel des Holzes, sondern ein Hinweis auf unachtsamen Umgang mit demselben.

Die Gefahr der Bildung von Sprüngen oder Rissen sollte nicht unter-, aber auch nicht zu sehr überbewertet werden. Bei Oboen und Klarinetten hat sich Holz gegen die Verwendung von Metall und Kunststoff durchgesetzt und man nimmt den geringen Mehraufwand an Pflege gern für eine schönere Klangfarbe in Kauf.

Die Wandstärke des Korpus beträgt bei Klarinetten ca. 8 mm, bei Oboen ca. 6 mm, bei meinen Flöten und Piccoli dagegen nur ca. 3 mm. Der Spannungsunterschied ist damit bei Flöten wesentlich geringer, als bei anderen Holzblasinstrumenten. Auch die unterschiedliche Tonerzeugung – bei Flöten spaltet sich der Luftstrom an der Mundlochkante, ungefähr nur die Hälfte strömt in das Instrument – ist bei Vergleichen zu berücksichtigen.

Somit ist die Gefahr einer Rissbildung bei Holzflöten beträchtlich niedriger, als dies bei anderen Instrumenten der Fall ist.«

Rein oberflächliche Risse, die die Tonlöcher nicht sprengen, kann man wohl als Dehnungsfuge auffassen, mit der das Holz Volumenveränderungen infolge von Erwärmung und Durchfeuchtung, die zu Spannungen führen, ausgleicht. Der Kunst des mit dem Material vertrauten Instrumentenmachers überlässt man klugerweise solche Fälle zur Begutachtung und fallweisen Behandlung.

Zum Thema »Holz ölen« verweise ich auf diese Seite.

Artenschutz · CITES

Einige der beim Klarinettenbau verwendeten Hölzer fallen seit dem 1. Januar 2017 unter das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES. CITES steht für Convention on International Trade of Endangered Species und regelt und beschränkt den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten weltweit. Lagerbestände sind zu inventarisieren, beim Verkauf sind Herkunftsnachweise notwendig und es gibt Restriktionen bei grenzüberschreitenden Reisen. Eine Diskussion mit hilfreichen Beiträgen und weiterführenden Links gibt es seit Dezember 2016 auf dem Blasmusikportal www.musiktreff.info. Offizielle Informationen gibt das für Cites zuständige Bundesamt für Naturschutz (Link).

Fachartikel zum Thema

In der Fachzeitschrift 'rohrblatt erschien im März (Heft 1) 2017 folgende zusammenfassende Information für Instrumentalisten, die ich hier mit freundlicher Genehmigung der Herausgeberin vollständig wiedergeben darf:

»Seit 1973 gibt es das Übereinkommen CITES, die Abkürzung steht für Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora. Es soll bedrohte Tier- und Pflanzenarten vor dem Raubbau durch den Menschen schützen. Zu diesen geschützten Arten gehören seit Beginn des Jahres 2017 auch alle Arten von Palisander (Engl. Rosewood) mit allen Unterarten (subspecies), zu denen auch Grenadill und Cocobolo zählen.

Unter den Auflagen eines strengen Artenschutzes dürfen diese Holzarten nur unter bestimmten Auflagen gehandelt, verarbeitet und aus- bzw. eingeführt werden. Das hat weitreichende Folgen für Instrumentenbauer und -händler.

Wer als Musiker unterwegs ist, sollte folgendes wissen:

1.) Für den reinen Besitz eines Musikinstrumentes aus den betroffenen Holzarten sind keine Nachweisdokumente erforderlich.

2.) Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.

3.) Bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 kg beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet. Diese Regelung gilt nur für die persönliche Mitnahme aus nicht kommerziellen Gründen.

Honorare/Gagen für Auftritte gelten im Kontext mit den artenschutzrechtlichen Vermarktungsbestimmungen nicht als kommerzielle Nutzung. Dennoch empfiehlt es sich, seine Instrumente anzumelden bzw. ihren Erwerb vor dem 2. Januar 2017 mit dem Kaufbeleg nachzuweisen (Vorerwerbsbescheinigung). Das Bundesamt für Naturschutz erteilt Musikinstrumentenbescheinigungen und hält auf seiner Internet-Präsenz Formulare bereit (https://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html).

Wer die 10 kg zulässiges Gewicht überschreitet, weil er beispielsweise mit dem Orchester oder Ensemble unterwegs ist, der benötigt eine Wanderausstellungsbescheinigung. Diese gibt es ebenfalls beim Bundesamt für Naturschutz: https://www.bfn.de/0305_wanderausstellung-bescheini.html

Beim Kauf eines Instruments aus den betroffenen Hölzern nach dem 2. Januar 2017 müssen auf der Rechnung die betroffenen Hölzer und Nachweise für den legalen Bezug vermerkt sein.

Wer sein Instrument innerhalb der EU privat verkaufen möchte, benötigt eine Vorerwerbsbescheinigung. Augen auf bei privaten Käufen! Wer ein Instrument aus den betroffenen Hölzern privat erwirbt, sollte eine Vorerwerbsbescheinigung vom Verkäufer erbitten.«

Update 2019

Am 27. August 2019 wurde auf der in Genf (Schweiz) stattfindenden CITES Vertragsstaatenkonferenz (CoP18) dem Antrag der EU und Kanadas offiziell stattgegeben, fertige Musikinstrumente, Musikinstrumententeile und fertige Musikinstrumenten-Zubehöre als Ausnahme von CITES II in die Fußnote #15 aufzunehmen.

Entsprechende Produkte würden somit wieder ohne artenschutzrechtliche Genehmigungen (CITES-Nachweis) handelbar sein. Auch Endverbraucher könnten wieder aufatmen und gebrauchte Musikinstrumente ohne Nachweis verkaufen. Das Reisen mit Musikinstrumenten werde damit ebenfalls unkomplizierter. So die nachfolgende Berichterstattung. Details, auch zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, siehe hier:

Update 2021

Als Quintessenz für den Musikinstrumentenbesitzer hierzulande kann man den nunmehr aktuellen Stand so zusammenfassen (zitiert aus dem nachfolgend verlinkten Artikel):

»Für fertige Musikinstrumente, fertige Musikinstrumententeile und fertiges Musikinstrumentenzubehör mit Bestandteilen aus Holz von Arten der Gattung Dalbergia spp. (Anhang II CITES/Anhang B EU-VO) sowie der drei Bubinga-Arten Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana und Guibourtia demeusei sind für die Ein- oder Wiederausfuhr unabhängig vom vorgesehenen Verwendungszweck keine CITES-Dokumente erforderlich! [...]

Trotzdem gehören die Hölzer nach wie vor zu den geschützten Arten. Wie passt das also zusammen? [...] ›Es gibt eine ­Entscheidung der CITES-Vertragsstaaten, den Schutzstatus bezogen auf Teile und Erzeugnisse hauptsächlich auf die Exemplare zu beschränken, die von den Ursprungsländern der betroffenen Art exportiert werden, das heißt, das erste Mal von dort in den internationalen Handel kommen.‹

Ein weiterer Grund sei der hohe Verwaltungsaufwand für die Erteilung von Genehmigungen, obwohl das Rohmaterial und Halbfertig-Produkte bereits den CITES-Genehmigungspflichten unterliegen und nur in Übereinstimmung mit den strengen CITES-Regularien (legale und nachhaltige Naturentnahme) international gehandelt werden dürfen. [...] Zudem sei der Holzanteil für die Instrumentenbau-Branche beispielsweise im Vergleich zur Möbel-Industrie gering und habe somit keinen negativen Einfluss auf den Erhaltungsstatus der betroffenen Arten.«

(Hervorhebung nicht im Original)

Schallbecher "Familienaufstellung": A-, B-, C- und Bassklarinette (Holz: unbekannt, Buchsbaum, Grenadill, Cocobolo)